Title: Qualitätssicherungsprogramm Gefahrgutverpackungen
Author: RegioHelden
Published: 20. Oktober 2025
Last modified: 19. März 2026

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![Grünes Fass, das in Plastik eingewickelt und auf einer Holzpalette befestigt ist.
Das Fass ist von verpackten Waren und einem weiteren großen Container umgeben, was
auf eine organisierte Lagerumgebung hindeutet.](https://www.logbatt.ch/wp-content/
uploads/sites/10112/2025/10/gruenes-fass-das-in-plastik-eingewickelt-und-auf-einer-
1.jpg)

# Qualitätssicherungsprogramm für Gefahrgutverpackungen

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Beim [Transport von Lithiumbatterien](https://www.logbatt.de/de-ch/gefahrgutlogistik-de-ch/)
und anderen Gefahrgütern gelten **strenge Vorschriften**. Verpackungen müssen so
konstruiert sein, dass sie den Belastungen während des Transports standhalten und
im Schadensfall **kein Risiko für Mensch oder Umwelt** darstellen. Damit eine Verpackung
als Gefahrgutverpackung eingesetzt werden darf, sind zwei Voraussetzungen zwingend
erforderlich: eine bestandene Baumusterprüfung sowie ein anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm(
QSP).

![Schwarze Batterien mit Flammensymbol und Blitz neben UN 3481 Text auf weißem Grund](
https://www.logbatt.ch/wp-content/uploads/sites/10112/2025/10/AdobeStock_423503245-
1024x933.jpg)

## Baumusterprüfung: Technischer Nachweis für den Verpackungstyp

Die Baumusterprüfung ist der **erste Schritt im Zulassungsprozess**. Dabei werden
einzelne oder mehrere Verpackungsmuster daraufhin untersucht, ob sie die Anforderungen
an Stabilität und Sicherheit erfüllen. Zu den Prüfverfahren gehören unter anderem:

 * Fallprüfungen
 * Stapeldruckprüfungen

Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Verpackung zugelassen. Sie erhält eine sogenannte**
UN-Zulassungsnummer** und ist damit grundsätzlich für den Gefahrguttransport geeignet.
Diese Prüfung wird von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
oder einer von ihr anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Die gesetzlichen Anforderungen
sind in der Richtlinie **BAM GGR 001** definiert. Verpackungstypen, die eine solche
Prüfung bestehen, dürfen beispielsweise für den Transport von Lithiumbatterien mit
den UN-Nummern **UN 3480**, **UN 3481** oder **UN 3091** eingesetzt werden.

## Qualitätssicherungsprogramm (QSP): Voraussetzung für die Serienfertigung und Wiederaufbereitung

Die Baumusterprüfung allein reicht jedoch nicht aus. Damit eine geprüfte Verpackung
in Serie produziert oder wiederaufbereitet werden darf, muss der Hersteller oder
Dienstleister ein **zugelassenes Qualitätssicherungsprogramm (QSP)** nachweisen.
Dieses dokumentiert, wie sichergestellt wird, dass jede hergestellte oder wiederaufgearbeitete
Verpackung dem ursprünglich geprüften Muster entspricht.

Ein QSP umfasst unter anderem:

 * qualitätssichernde Prozesse bei Produktion oder Wiederaufbereitung
 * regelmäßige interne Prüfungen und Dokumentationen
 * Rückverfolgbarkeit der Verpackungen
 * Einhaltung aller Vorgaben aus der Baumusterprüfung

Das QSP muss von der BAM anerkannt sein. Zusätzlich ist ein **Überwachungsvertrag
mit der BAM** oder einer von ihr benannten Prüfstelle verpflichtend. Vor der ersten
Auslieferung findet eine Erstüberwachung statt. Zur Aufrechterhaltung der Anerkennung
erfolgen jährliche Audits. Die Zulassung eines QSP ist **befristet und muss regelmäßig
verlängert** werden.

## LogBATT – zertifizierter Partner für Gefahrgutverpackungen

LogBATT ist seit 2019 durch die BAM für ihr Qualitätssicherungsprogramm zugelassen.
Damit erfüllen wir alle rechtlichen Voraussetzungen, um Gefahrgutverpackungen gesetzeskonform
in Umlauf zu bringen. Darüber hinaus verfügen wir über **zehn eigene Zulassungen**
für verschiedene Verpackungstypen und sind als **Wiederaufbereiter in einer externen
Zulassung eingetragen**.

## Kennzeichnung und Zulassungsstatus

Nur Verpackungen, die eine Baumusterprüfung erfolgreich bestanden haben und im Rahmen
eines gültigen Qualitätssicherungsprogramms gefertigt oder wiederaufbereitet wurden,
dürfen als Gefahrgutverpackung verwendet werden. Sie erhalten eine **eindeutige 
Kennzeichnung**, die unter anderem die UN-Zulassungsnummer, die Verpackungsart sowie
Angaben zum Hersteller und zum Produktionsjahr enthält. Läuft die Anerkennung des
QSP ab oder wird ein Audit nicht bestanden, verliert auch die zugehörige Verpackung
ihre Zulassung. Eine durchgängige Qualitätssicherung ist daher nicht nur gesetzlich
vorgeschrieben, sondern auch **aus wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar**.

[Qualitätssicherungsprogramm](https://www.logbatt.ch/wp-content/uploads/sites/10112/2025/09/Flyer-Qualitaetssicherungsprogramm-Gefahrgutverpackungen.pdf?output_format=md)

[Checkliste ADR](https://www.logbatt.ch/wp-content/uploads/sites/10112/2025/06/Lithium-Ionen-Akku-Audit_LogBATT.pdf?output_format=md)